Wenn es darum geht, Ihre Küche neu einzurichten oder zu modernisieren, einen neuen Kombidämpfer anzuschaffen, zukünftig mit moderner Technik zu spülen, Ihre Gäste mit einer neuen Speisenausgabe zu verwöhnen, stellt sich die Frage nach der richtigen Technik, den professionellen Partnern und nach der optimalen Finanzierung.
In Kooperation mit unserer Leasingbank bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung im Finanzbereich an. Wir bearbeiten alle Formalitäten – schnell und unkompliziert.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Leasingberater Herr Fröse unter folgender Nummer zur Verfügung:
Tel: +49 (0) 30 34 50 60 8 12 (zum Ortstarif / Berlin)
Mietkauf |
Leasing |
Mietkäufer ist wirtschaftlicher Eigentümer (wichtig bei öffentlichen Förderprogrammen, Investitionszulagen, Sonderabschreibungen etc.) |
Leasinggesellschaft ist wirtschaftlicher Eigentümer |
Mit Zahlung der letzten Rate erfolgt automatisch zivil-rechtlicher Eigentumsübergang |
Kein automatischer Eigentumsübergang, sondern Optionsrecht des Leasingnehmers (VA) oder Andienungsrecht des Leasinggebers bei Vertragsende (TA) |
Bei Objektnutzung nach Vertragsende fallen keine weiteren Finanzierungskosten an |
Weitere Nutzung nur durch Anschlußmietvertrag bzw. Ausübung der Kaufoption möglich |
Das Investitionsobjekt wird beim Mietkäufer aktiviert und abgeschrieben |
Das Investionsobjekt wird beim Leasinggeber aktiviert |
Jederzeitige Kündigungsmöglichkeit (mit Abschlußzahlung) |
Keine Kündigungsmöglichkeit. Ggf. einvernehmliche Vertragsaufhebung (evtl. steuerschädlich) |
Relativ freie Gestaltung der Vertragslaufzeit |
Vertragslaufzeit liegt (in der Regel) zwischen 40% und 90% der AfA-Dauer |